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Rechtsanwaltskanzlei Akdag-Ünal - Rechtsanwältin Nebahat Akdag-Ünal - Logo

Verfahrens­beistandfür Minderjährige

Auch Kinder brauchen in manchen Situationen einen Rechtsanwalt. Meine Kanzlei agiert daher auch als Verfahrensbeistand für Minderjährige. Dies kommt immer dann zum Tragen, wenn die Interessen der Kinder in kindschaftsrechtlichen Verfahren vertreten werden müssen. Das bedeutet, dass Minderjährige zum Beispiel in Fällen der Kindeswohlgefährdung oder einer anstehenden Unterbringung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen oder einer ähnlichen Einrichtung das Recht auf einen Beistand im Verfahren haben.

Ich stehe Minderjährigen mit meiner gesamten Erfahrung im Familienrecht zur Seite. Denn insbesondere bei Kindern ist es wichtig, dass diese über einen professionellen Verfahrensbeistand verfügen und nicht aufgrund ihrer rechtlichen Unerfahrenheit zum Spielball von Eltern und Behörden werden. Für mich steht bei solchen Angelegenheiten immer das Kindeswohl an erster Stelle. In der Regel wird dieser Beistand im Verfahren durch ein Gericht beauftragt. Kinder ab dem 14. Lebensjahr können auch selbst einen solchen Vertreter bestimmen und beauftragen.

Auch Kinder brauchen einen Anwalt

Rechtsanwaltliche Hilfe für Kinder ist sehr speziell. Daher kommt nicht jede Anwaltskanzlei für die Vertretung Minderjähriger in Betracht. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und den entsprechenden Weiterbildungen in diesem Bereich bin ich die richtige Ansprechpartnerin für familienrechtliche Angelegenheiten dieser Art.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder sich beraten lassen möchten, Kontaktieren Sie mich gerne. Sie erreichen meine Kanzlei telefonisch oder per E-Mail.

+49 (0) 208 / 698 121 41
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