Aktuelles
Eine interessante Seite in Sachen Familienrecht
Neuigkeiten zu meiner Person
Am 17.01.2018 ist Frau Rechtsanwältin Akdag-Ünal zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt worden.
Frau Rechtsanwältin war am 27.03.2017 Studiogast beim WDR.
Sie hat zum EuGH Urteil vom 14.03.2017 (Kopftuch-Urteil) gesprochen.
Rechtsanwältin Akdag-Ünal ist nunmehr auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Urteil: Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen
Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZR 157/06).
Dabei wurde zum ersten Mal ein Ehevertrag für ungültig erklärt, der den Mann finanziell überforderte.